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Über uns
AGB
 
 Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Nachstehende Verkauf- und Lieferbedingungen stehen für alle unsere Verkäufe. Etwaige Einkaufsbedingungen des Käufers, die mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, es sei denn, daß sie schriftlich von uns anerkannt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.

Angebote

An unsere Angebote halten wir uns 6 Wochen gebunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Annahme

Aufträge gelten erst dann von uns als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

Preise

Alle angegebene Preise gelten frei Schwabmünchen ohne Verpackung und ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Preisstellung erfolgt in DM oder €. Zusätze bzw. Erweiterungen, welche mit der jeweiligen Grundeinheit bestellt werden, werden zu den angegebenen Preisen in Rechnung gestellt. Bei nachträglicher Bestellung von Zusatzgeräten wird eine zusätzliche Installationsgebühr erhoben. Wenn nicht anders angegeben, werden die Kosten für Installation und Herstellung der Betriebsfähigkeit gesondert in Rechnung gestellt.

Zahlungsbedingungen

Wenn nicht anders angegeben, ist der volle Rechnungsbetrag bei den ersten 3 Aufträgen sofort rein netto mit Euroscheck bzw. Bar zu bezahlen, bei weiteren Bestellungen bis spätestens 14 Tage nach der Rechnungsstellug zu entrichten. Bei Zahlungsverzögerungen behalten wir uns das Recht vor, vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe der in diesem Zeitraum geltenden Tagessollzinsen zu berechnen.

Lieferung

Bei höherer Gewalt sowie bei unverschuldetem Unvermögen unsererseits oder bei sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereichs, die die Lieferung erschweren oder unmöglich macht, können wir für die Dauer der Behinderung die Lieferung einschränken oder einstellen oder vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Käufer Schadenersatzansprüche aus der Nichterfüllung der Lieferung zustehen. Verlangt der Käufer nach Abschluss des Vertrages eine Verwahrung oder Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt als vertraglich vereinbart, erfolgt Rechnungsstellung ab dem Zeitpunkt der Verwahrung. Verwahrung erfolgt auf Risiko und Kosten des Käufers. Versand erfolgt nach bestem Ermessen. Wenn nicht anders vereinbart, werden die Kosten für Verpackung und Versand in Rechnung gestellt.

Gewährleistung

Wenn nicht anders angegeben, werden alle innerhalb von 6 Monaten vom Zeitpunkt der Installation auftretenden Fehler, welche auf verborgene Mängel des Systems zurückzuführen sind, kostenlos behoben. Diese Mängel müssen umgehend bei uns schriftlich angezeigt werden. Schlägt unsere Nachbesserung fehl, insbesondere wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann, oder weitere Nachbesserung für den Käufer unzumutbar sind, kann der Käufer eine Minderung verlangen. Die anfallenden Reisespesen werden in Rechnung gestellt. Alle weitergehenden Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung gilt nur für den normalen Gebrauch für den vorgesehenen Verwendungszweck der Geräte. Sie gilt nicht, wenn die Geräte oder Teile davon, oder Software und Datenbanken ohne unser Einverständnis geändert oder außergewöhnlichen physikalischen oder elektrischen Belastungen unterworfen werden. Die Gewährleistung gilt ferner nicht, wenn Reparatur oder Ersatz von Geräten oder Teilen davon durch Unfall, Fahrlässigkeit, Missbrauch oder durch irgendwelche anderen Gründe als den normalen Gebrauch erforderlich werden, oder für Verschleißteile. Die Gewährleistung gilt ferner nur für den Erstkäufer am Lieferort bzw. am Ort der Erstinstallation. Erfolgt Standortänderung oder ein Weiterverkauf des Systems so erlischt die Garantie, falls wir nicht nach Benachrichtigung durch den Erstkäufer im Vorhinein der übertragung der Garantie zugestimmt haben. Die Kosten für die überprüfung des Standortes hat der Erstkäufer zu tragen. Bei Mängelbehebungen an Auslandsinstallationen werden anfallende Reisekosten in Rechnung gestellt.

 

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei Weiterveräußerungen im gewöhnlichen Geschäftsgang tritt der Ersterwerber seine Forderungen an uns ab.

Entwicklungsaufträge

Bei Aufträgen, deren Ausführung besondere Entwicklungsarbeiten erfordert, erwirbt der Käufer keine Erfindungsrechte an den entwickelten Gegenständen sowie an den Einrichtungen zur Herstellung dieser Gegenstände, auch wenn er sich zu einem Teil an den Entwicklungskosen beteiligt hat.

Programmaterial

Alle von uns zum Zweck des Betriebes unserer Systeme entwickelten Betriebsprogramme und Algorithmen sind unser geistiges Eigentum. Sie werden allen Erstkäufern sowie deren legalen Nachfolgern unserer Systeme zur Verfügung gestellt. Jede Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung möglich. Bei unberechtigter Weitergabe von systemeigenen Betriebsprogrammen oder Teilen oder Kopien derselben behalten wir uns Schadenersatzansprüche in unbegrenzter Höhe vor.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwabmünchen

Highlights

 

 

- Kundenverwaltung

- Angebotserstellung 

- Kalkulation

- Projektierung 

- Projektüberwachung

- Lieferschein

- Rücklieferschein

- Fakturierung

- Teil-, Kumuliert und

- Schlußrechnung)

- Mahnwesen

- Bestellwesen

- ~ 30.000 kalk. Jumbos

- Multi (Anlagen ...)

- grafisches Kanalaufmaß

- Behälteraufmaß

- GAEB 90 und 2000

- Datanorm

- Erstellung von Preislisten

- Reportdesigner

- Nachkalkulation

- Soll / Ist Vergleich

- Auswertungen (z.B. für

Basel II)

- Umsatzübersicht der letzten 3 Jahre - einfache Bedienung - europaweiter Service

- ....


- Kanalaufmaß
- Behälteraufmaß
- Meteraufmaß
- Stückaufmaß
- Kappenaufmaß
- Desktop Software
- ISOCOM Anbindung
- Armacell Anbindung


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