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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachstehende Verkauf- und Lieferbedingungen
stehen für alle unsere Verkäufe. Etwaige Einkaufsbedingungen des Käufers, die mit
diesen Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, es sei denn,
daß sie schriftlich von uns anerkannt werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen
berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.
Angebote
An unsere Angebote halten wir uns 6
Wochen gebunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Mündlich oder telefonisch
getroffene Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Annahme
Aufträge gelten erst dann von uns als
angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
Preise
Alle angegebene Preise gelten frei
Schwabmünchen ohne Verpackung und ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Preisstellung
erfolgt in DM oder €. Zusätze bzw. Erweiterungen, welche mit der jeweiligen Grundeinheit
bestellt werden, werden zu den angegebenen Preisen in Rechnung gestellt. Bei nachträglicher
Bestellung von Zusatzgeräten wird eine zusätzliche Installationsgebühr erhoben.
Wenn nicht anders angegeben, werden die Kosten für Installation und Herstellung
der Betriebsfähigkeit gesondert in Rechnung gestellt.
Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders angegeben, ist der
volle Rechnungsbetrag bei den ersten 3 Aufträgen sofort rein netto mit Euroscheck
bzw. Bar zu bezahlen, bei weiteren Bestellungen bis spätestens 14 Tage nach der
Rechnungsstellug zu entrichten. Bei Zahlungsverzögerungen behalten wir uns das Recht
vor, vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe der in diesem Zeitraum
geltenden Tagessollzinsen zu berechnen.
Lieferung
Bei höherer Gewalt sowie bei unverschuldetem
Unvermögen unsererseits oder bei sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen außerhalb
unseres Einflussbereichs, die die Lieferung erschweren oder unmöglich macht, können
wir für die Dauer der Behinderung die Lieferung einschränken oder einstellen oder
vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Käufer Schadenersatzansprüche aus der Nichterfüllung
der Lieferung zustehen. Verlangt der Käufer nach Abschluss des Vertrages eine Verwahrung
oder Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt als vertraglich vereinbart, erfolgt Rechnungsstellung
ab dem Zeitpunkt der Verwahrung. Verwahrung erfolgt auf Risiko und Kosten des Käufers.
Versand erfolgt nach bestem Ermessen. Wenn nicht anders vereinbart, werden die Kosten
für Verpackung und Versand in Rechnung gestellt.
Gewährleistung
Wenn nicht anders angegeben, werden
alle innerhalb von 6 Monaten vom Zeitpunkt der Installation auftretenden Fehler,
welche auf verborgene Mängel des Systems zurückzuführen sind, kostenlos behoben.
Diese Mängel müssen umgehend bei uns schriftlich angezeigt werden. Schlägt unsere
Nachbesserung fehl, insbesondere wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann, oder
weitere Nachbesserung für den Käufer unzumutbar sind, kann der Käufer eine Minderung
verlangen. Die anfallenden Reisespesen werden in Rechnung gestellt. Alle weitergehenden
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung gilt nur für den
normalen Gebrauch für den vorgesehenen Verwendungszweck der Geräte. Sie gilt nicht,
wenn die Geräte oder Teile davon, oder Software und Datenbanken ohne unser Einverständnis
geändert oder außergewöhnlichen physikalischen oder elektrischen Belastungen unterworfen
werden. Die Gewährleistung gilt ferner nicht, wenn Reparatur oder Ersatz von Geräten
oder Teilen davon durch Unfall, Fahrlässigkeit, Missbrauch oder durch irgendwelche
anderen Gründe als den normalen Gebrauch erforderlich werden, oder für Verschleißteile.
Die Gewährleistung gilt ferner nur für den Erstkäufer am Lieferort bzw. am Ort der
Erstinstallation. Erfolgt Standortänderung oder ein Weiterverkauf des Systems so
erlischt die Garantie, falls wir nicht nach Benachrichtigung durch den Erstkäufer
im Vorhinein der übertragung der Garantie zugestimmt haben. Die Kosten für die überprüfung
des Standortes hat der Erstkäufer zu tragen. Bei Mängelbehebungen an Auslandsinstallationen
werden anfallende Reisekosten in Rechnung gestellt.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei
Weiterveräußerungen im gewöhnlichen Geschäftsgang tritt der Ersterwerber seine Forderungen
an uns ab.
Entwicklungsaufträge
Bei Aufträgen, deren Ausführung besondere
Entwicklungsarbeiten erfordert, erwirbt der Käufer keine Erfindungsrechte an den
entwickelten Gegenständen sowie an den Einrichtungen zur Herstellung dieser Gegenstände,
auch wenn er sich zu einem Teil an den Entwicklungskosen beteiligt hat.
Programmaterial
Alle von uns zum Zweck des Betriebes
unserer Systeme entwickelten Betriebsprogramme und Algorithmen sind unser geistiges
Eigentum. Sie werden allen Erstkäufern sowie deren legalen Nachfolgern unserer Systeme
zur Verfügung gestellt. Jede Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen
Genehmigung möglich. Bei unberechtigter Weitergabe von systemeigenen Betriebsprogrammen
oder Teilen oder Kopien derselben behalten wir uns Schadenersatzansprüche in unbegrenzter
Höhe vor.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
Schwabmünchen
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Highlights |
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- Kundenverwaltung
- Angebotserstellung
- Kalkulation
- Projektierung
- Projektüberwachung
- Lieferschein
- Rücklieferschein
- Fakturierung
- Teil-, Kumuliert und
- Schlußrechnung)
- Mahnwesen
- Bestellwesen
- ~
30.000 kalk. Jumbos
- Multi (Anlagen ...)
- grafisches Kanalaufmaß
- Behälteraufmaß
- GAEB 90 und 2000
- Datanorm
- Erstellung
von Preislisten
- Reportdesigner
- Nachkalkulation
- Soll / Ist Vergleich
- Auswertungen
(z.B. für
Basel II)
- Umsatzübersicht der letzten 3 Jahre - einfache Bedienung -
europaweiter Service
- ....
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- Kanalaufmaß
- Behälteraufmaß
- Meteraufmaß
- Stückaufmaß
- Kappenaufmaß
- Desktop Software
- ISOCOM Anbindung
- Armacell Anbindung
Auch ohne ISOCOM sofort einsetzbar |
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